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Ausarbeitung und Realisierung Ihrer zukünftigen Anlage in Ihrem Sinne, Anlaufstelle für alle dazu notwendigen Unterlagen und Vorgänge über die Abschluss- Phase hinaus, auch während der Laufzeit.
Ich habe die nach der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts für meine Tätigkeit notwendige Erlaubnis und Zulassung nach §34f der Gewerbeordnung.
Ein Wirtschaftsprüfer prüft jährlich meine Tätigkeit und testiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Anlageberater. Der Prüfungsbericht muss der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegt werden.
Als Finanzfachmann berate ich über Geldanlagen und Versicherungen, bin Experte für alle Themen rund um Finanzen, Vorsorge und Absicherung.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich individuelle Lösungen.